Sicherungspflicht

Sicherungspflicht
Sị|che|rungs|pflicht, die <o. Pl.>: Pflicht, im Auto mitfahrende Kinder durch bestimmte Einrichtungen (z. B. Kindersitze) vor möglichen Unfallfolgen möglichst weitgehend zu schützen: Seit Einführung der S. für Kinder unter 12 Jahren und 1,50 Meter Körpergröße am 1. April ... (ADAC-Motorwelt 5, 1993, 50).

Universal-Lexikon. 2012.

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